Kosten

Es bestehen folgende Abrechungsmöglichkeiten:

Gesetzliche Krankenkassen
Leistungen im Rahmen einer Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen bei Vorliegen einer psychischen Erkankung im Regelfall übernommen (Verhaltenstherapie ist ein anerkanntes Richtlinienverfahren).

Private Krankenkassen und Beihilfe
Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse/Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang Ihr persönlicher Versicherungsvertrag die Kostenübernahme für Psychotherapie vorsieht und welche Formalien zu beachten sind. Wenn dies der Fall ist, dann übernimmt die private Krankenkasse oder Beihilfe i.d.R. die Kosten der Behandlung bei einer approbierten Psychologischen Psychotherapeutin in dem vertraglich festgelegten Umfang. Die Abrechnung erfolgt nach den Vorgaben der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Berufsgenossenschaft-DGUV
Ich bin im Psychotherapeutenverfahren der DGUV als Psychotherapeutin anerkannt (www.dguv.de).

BKK-VBU- Programm „Integrierte Versorgung Psychotherapie“
Ich bin Vertragspartnerin für das Programm „Integrierte Versorgung Psychotherapie“ der BKK-VBU. Bei Interesse an einer Psychotherapie können Sie sich als Versicherte/r der BKK-VBU bei Ihrer Krankenkasse oder bei mir telefonisch melden. Bei einer Teilnahme an der „Integrierten Versorgung Psychotherapie“ kann die BKK-VBU in der Regel nach Prüfung des Antrages die Kosten für Psychotherapeutische Sitzungen übernehmen, die Abrechnung ist dann direkt mit der Krankenkasse möglich.

Selbstzahler
Es besteht die Möglichkeit, die Kosten für Ihre Therapie selbst zu übernehmen. Das Honorar richtet sich nach den Vorgaben der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Bei weiteren Fragen können Sie mich gerne anrufen.