Es bestehen folgende Abrechungsmöglichkeiten:
Gesetzliche Krankenkassen
Leistungen im Rahmen einer Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen bei Vorliegen einer psychischen Erkankung im Regelfall übernommen (Verhaltenstherapie ist ein anerkanntes Richtlinienverfahren).
Private Krankenkassen und Beihilfe
Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse/Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang Ihr persönlicher Versicherungsvertrag die Kostenübernahme für Psychotherapie vorsieht und welche Formalien zu beachten sind. Wenn dies der Fall ist, dann übernimmt die private Krankenkasse oder Beihilfe i.d.R. die Kosten der Behandlung bei einer approbierten Psychologischen Psychotherapeutin in dem vertraglich festgelegten Umfang. Die Abrechnung erfolgt nach den Vorgaben der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Berufsgenossenschaft-DGUV
Ich bin im Psychotherapeutenverfahren der DGUV als Psychotherapeutin anerkannt (www.dguv.de).
Selbstzahler
Es besteht die Möglichkeit, die Kosten für Ihre Therapie selbst zu übernehmen. Das Honorar richtet sich nach den Vorgaben der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Bei weiteren Fragen können Sie mich gerne anrufen.